Medizinprodukte & das MPDG - Medizinproduktedurchführungsgesetz Vorstellung unseres Konzeptes
Viele Medizinprodukte, die auch in Unternehmen zum Einsatz,
kommen unterliegen Gesetzen und Verordnungen.
Seitdem das
Medizinproduktedurchführungsgesetz (MPDG) am 26. Mai 2021 in Kraft
getreten ist und das bisherige Medizinproduktegesetz (MPG)
abgelöst hat, stellt die Medizinproduktesicherheit viele
Hersteller, aber auch Betreiber sowie Anwenderinnen und Anwender von
Medizinprodukten vor Herausforderungen.
Dies ist in keinster
Weise negativ zu bewerten, dient es letztlich doch einem "MEHR" an
Patientensicherheit!
Was bedeutet das für Betreiberinnen und
Betreiber und letztlich für Anwenderinnen und Anwender, wenn wir über
die Frühdefibrillation und Automatisierte Externe Defibrillatoren
sprechen.
Dann sprechen wir gesetzeskonform auch über die MPBetreibV,
die Medizinproduktebetreiber-Verordnung.
In dieser ist auch das
Betreiben und Anwenden von Automatisierten Externen
Defibrillatoren (AED) geregelt.
Geben Sie somit nicht nur, wie es
im vorangegangen Konzept beschrieben wurde, die Betreuung Ihrer
Notfall-Ausstattung / Ihres Erste Hilfe-Materials in unsere Hände,
sondern auch die kontinuierliche Betreuung Ihrer AEDs.
Gerade
eine AED Einsatzbereitschaft bedarf der Umsetzung von Verordnungen,
setzen wir den AED doch am Menschen ein!
Wenn Sie gesetzeskonform
auf Nummer sicher gehen wollen, kontaktieren Sie uns!
Für Ihr individuelles Angebot und darüber hinaus stehen wir gerne zur Verfügung
und
freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre e-mail: notfallmanagement [aet] medical-support-bonn.de!