innovative Dienstleistungen rund um die Medizin -
aus der Praxis für die Praxis

Medizinprodukte & das MPDG - Medizinproduktedurchführungsgesetz Vorstellung unseres Konzeptes

Viele Medizinprodukte, die auch in Unternehmen zum Einsatz, kommen unterliegen Gesetzen und Verordnungen.

Seitdem das Medizinproduktedurchführungsgesetz (MPDG) am 26. Mai 2021 in Kraft getreten ist und das bisherige Medizinproduktegesetz (MPG) abgelöst hat, stellt die Medizinproduktesicherheit viele Hersteller, aber auch Betreiber sowie Anwenderinnen und Anwender von Medizinprodukten vor Herausforderungen.

Dies ist in keinster Weise negativ zu bewerten, dient es letztlich doch einem "MEHR" an Patientensicherheit!

Was bedeutet das für Betreiberinnen und Betreiber und letztlich für Anwenderinnen und Anwender, wenn wir über die Frühdefibrillation und Automatisierte Externe Defibrillatoren sprechen.
Dann sprechen wir gesetzeskonform auch über die MPBetreibV, die Medizinproduktebetreiber-Verordnung.

In dieser ist auch das Betreiben und Anwenden  von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) geregelt.

Geben Sie somit nicht nur, wie es im vorangegangen Konzept beschrieben wurde, die Betreuung Ihrer Notfall-Ausstattung / Ihres Erste Hilfe-Materials in unsere Hände, sondern auch die kontinuierliche Betreuung Ihrer AEDs.

Gerade eine AED Einsatzbereitschaft bedarf der Umsetzung von Verordnungen, setzen wir den AED doch am Menschen ein!

Wenn Sie gesetzeskonform auf Nummer sicher gehen wollen, kontaktieren Sie uns!

Für Ihr individuelles Angebot und darüber hinaus stehen wir gerne zur Verfügung
und
freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre e-mail: notfallmanagement [aet] medical-support-bonn.de!