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Brandschutz & Evakuierung Vorstellung unseres Konzeptes

Sowohl die europäische als auch die jeweilige nationale Gesetzgebung enthält eine Vielzahl von Normen zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Brandfall.

Europarechtliche Grundlage ist vor allem die Rahmenrichtlinie 89/391 über "die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit".
Diese Richtlinie wurde in den einzelnen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt - in der BRD geschah dies weitgehend inhaltsgleich in Gestalt einer ganzen Reihe von Normen im Arbeitsschutzgesetz.

Demnach muss sich der Arbeitgeber grundsätzlich Maßnahmen überlegen, mit denen er eine Gefährdung für Leben und Gesundheit vermeidet. Er muss dabei auch den Stand der Technik berücksichtigen. Und der Arbeitgeber muss auch spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen berücksichtigen.

Ausdrücklich vorgeschrieben ist auch, dass der Arbeitgeber Maßnahmen treffen muss, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Damit all das im Notfall funktioniert, muss er bestimmte Beschäftigte benennen, die die entsprechenden Aufgaben übernehmen.

Diese müssen in diesen Aufgaben regelmäßig aus- und fortgebildet werden.

Beispielsweise sollte die Evakuierung einer nicht gehfähigen Person im Notfall auch durch eine einzige Person sichergestellt werden können.

Für dieses Konzept kooperieren wir seit einiger Zeit mit einer auf den Brandschutz und die Schulung von Brandschutzhelfern spezialisierten Firma.

Zur Herstellung eines Kontaktes zu dieser Firma
freuen wir uns auf Ihren Anruf oder Ihre e-mail: notfallmanagement [aet] medical-support-bonn.de!