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Informationen zur Kostenübernahme durch Ihren Unfallversicherungsträger

Für angehende betriebliche Ersthelfer übernimmt in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse die Teilnahmegebühren.

Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Arbeitgeber (i.d.R. die Personalabteilung) eine Kostenübernahmeerklärung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse beantragt und erhalten hat.
Zur Vereinfachung haben wir Ihnen hier die Übersichtsseite zu den einzelnen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hinterlegt, damit Sie auch die aktuellen Informationen Ihrer Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse zur Beantragung einer Kostenübernahmeerklärung erhalten.

Hinweis! Prüfen Sie die Möglichkeiten einer Kostenübernahme bitte vor Ihrer Anmeldung und bedenken Sie dabei, dass der Prozess ein paar Tage Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir möchten auch nochmal darauf hinweisen, dass eine Kostenübernahme auf unser Seminarangebot beschränkt ist.

Die Kostenübernahme wurde genehmigt.
In den meisten Fällen werden Sie dann auf ein "Abrechnungsformular" hingewiesen, welches auszufüllen und uns spätestens zu Beginn Ihrer Aus- oder Fortbildung im Original vorzulegen wäre. Das Abrechnungsformular haben wir hier auch nochmal hinterlegt.

Bei Unfallkassen ist es oftmals so, dass Sie durch die Beantragung auf Kostenübernahme "Gutscheine" erhalten. Diese gelten alternativ zum erwähnten Abrechnungsformular, welches dann auch entfällt.

Hinweis! Ohne das "Abrechnungsformular" bzw. einen Gutschein können wir Ihnen Ihre Teilnahme zum/zur betrieblichen Ersthelfer/in nicht bescheinigen und nicht bestätigen.


Vielen Dank!

Sollten Sie immer noch Fragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung
und
freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre e-mail: seminare [aet] medical-support-bonn.de!


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