Informationen Fachbereich 3 | Seminare
zurückInformationen zur Kostenübernahme durch Ihren
Unfallversicherungsträger
Für angehende betriebliche Ersthelfer übernimmt in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft
bzw. Unfallkasse die
Teilnahmegebühren.
Voraussetzung hierfür ist,
dass Ihr Arbeitgeber (i.d.R. die Personalabteilung) eine Kostenübernahmeerklärung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
bzw. Unfallkasse beantragt und erhalten hat.
Zur Vereinfachung haben wir Ihnen
hier die Übersichtsseite zu den einzelnen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hinterlegt, damit Sie auch die aktuellen Informationen Ihrer Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse zur Beantragung
einer Kostenübernahmeerklärung erhalten.
Hinweis! Prüfen
Sie die Möglichkeiten einer Kostenübernahme bitte vor Ihrer Anmeldung und bedenken Sie dabei, dass
der Prozess ein paar Tage Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir möchten auch
nochmal darauf hinweisen, dass eine Kostenübernahme auf unser Seminarangebot
beschränkt ist.
Die Kostenübernahme wurde genehmigt.
In den meisten Fällen werden Sie
dann auf ein "Abrechnungsformular" hingewiesen,
welches auszufüllen und uns spätestens zu Beginn Ihrer Aus- oder
Fortbildung im Original vorzulegen wäre. Das
Abrechnungsformular haben wir
hier
auch nochmal hinterlegt.
Bei Unfallkassen ist es oftmals so, dass Sie durch die Beantragung auf
Kostenübernahme "Gutscheine" erhalten. Diese gelten alternativ zum
erwähnten Abrechnungsformular, welches dann auch entfällt.
Hinweis! Ohne das "Abrechnungsformular"
bzw. einen Gutschein können wir Ihnen Ihre Teilnahme zum/zur
betrieblichen Ersthelfer/in nicht
bescheinigen und nicht bestätigen.
Vielen Dank!
Sollten Sie immer noch Fragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung
und
freuen uns auf Ihren
Anruf oder Ihre e-mail: seminare [aet] medical-support-bonn.de!
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