Brandschutz u0026 Evakuierung
u003cpu003eweitere vorgeschriebene Aus- u0026amp; Fortbildungenu003c/pu003e
u003cpu003eu003cimg id=u0022sideimg-nfmu0022 alt=u0022u0022 src=u0022https://www.medical-support-bonn.de/images/feuer1%20(2).jpgu0022 style=u0022margin-left: 20px; float: right;u0022 /u003eSowohl die europäische als auch die jeweilige nationale Gesetzgebung enthält eine Vielzahl von Normen zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Brandfall.u003c/pu003enu003cpu003eEuroparechtliche Grundlage ist vor allem die Rahmenrichtlinie 89/391 über u0022die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeitu0022.u003cbr /u003eDiese Richtlinie wurde in den einzelnen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt – in der BRD geschah dies weitgehend inhaltsgleich in Gestalt einer ganzen Reihe von Normen im Arbeitsschutzgesetz.u003c/pu003enu003cpu003eDemnach muss sich der Arbeitgeber grundsätzlich Maßnahmen überlegen, mit denen er eine Gefährdung für Leben und Gesundheit vermeidet. Er muss dabei auch den Stand der Technik berücksichtigen. Und der Arbeitgeber muss auch spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen berücksichtigen.u003c/pu003enu003cpu003eAusdrücklich vorgeschrieben ist auch, dass der Arbeitgeber Maßnahmen treffen muss, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Damit all das im Notfall funktioniert, muss er bestimmte Beschäftigte benennen, die die entsprechenden Aufgaben übernehmen.u003c/pu003enu003cpu003eDiese müssen in diesen Aufgaben regelmäßig aus- und fortgebildet werden.u003c/pu003enu003cpu003eBeispielsweise sollte die Evakuierung einer nicht gehfähigen Person im Notfall auch durch eine einzige Person sichergestellt werden können.u003c/pu003enu003cpu003eFür dieses Konzept kooperieren wir seit einiger Zeit mit einer auf den Brandschutz und die Schulung von Brandschutzhelfern spezialisierten Firma.u003c/pu003e