Medizinprodukte & das MPDG
Viele Medizinprodukte, die auch in Unternehmen zum Einsatz kommen, unterliegen Gesetzen und Verordnungen.
Seitdem das Medizinproduktedurchführungsgesetz (MPDG) am 26. Mai 2021 in Kraft getreten ist und das bisherige Medizinproduktegesetz (MPG) abgelöst hat, stellt die Medizinproduktesicherheit viele Hersteller, aber auch Betreiber sowie Anwenderinnen und Anwender von Medizinprodukten vor Herausforderungen.
Dies ist in keinster Weise negativ zu bewerten, dient es letztlich doch einem MEHR an Patientensicherheit!
Was bedeutet das für Arbeitgeber, die als Betreiberinnen und Betreiber und für Mitarbeitende, die als Anwenderinnen und Anwender gelten, wenn wir bespielsweise über die Frühdefibrillation, den Einsatz eines für Ersthelfende konzipierten Automatisierten Externen Defibrillator sprechen?
Dann sprechen wir darüber, dass es auch um die Medizinproduktebetreiber-Verordnung (MPBetreibV) geht, die es gilt einzuhalten.
Das Betreiben und Anwenden von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) ist geregelt. Geben Sie doch einfach auch die Betreuung Ihrer AEDs vertrauensvoll in meine Hände.
Gehen Sie nicht nur auf Nummer sicher, sondern auch gesetzeskonform!
Medizinprodukte & das MPDG
Wir schulen, Sie halten die Gesetze ein!