AGB-Seminare

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Seminare (kurz: AGB Seminare) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern am öffentlichen Seminarangebot sowie zwischen Auftraggebern für Inhouse-Seminare und medical support. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Teilnehmenden sowie Auftraggebern haben keine Gültigkeit.

2. Anmeldung zum öffentlichen Seminarangebot

Die Anmeldung zum öffentlichen Seminarangebot muss schriftlich durch die Übermittlung des Anmelde- & Vertragsformulars an medical support erfolgen. Mit der Übermittlung versendet medical support eine Eingangsbestätigung. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und bestätigt. Kann eine Anmeldung nicht bestätigt werden, versendet medical support keine Absage. Bei Überschreitung der Anmeldefrist oder unentschuldigtem Fernbleiben zu Seminarbeginn endet der Anspruch auf Leistungserfüllung.

3. Anfragen zur Durchführung von Inhouse-Seminaren

medical support führt Inhouse-Seminare grundsätzlich gemäß geltender berufsgenossenschaftlicher Vorschriften, arbeitsschutzrechtlicher Grundlagen und anderer durch. Zwecks Klärung dieser und zur Vereinfachung von Anfragen stellt medical support ein online-Formular zur Verfügung. Anfragen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und mit Auftraggebern kommuniziert bzw. bestätigt.

3.1 Auftragserteilung

Eine Auftragserteilung des Auftraggebers muss schriftlich per eMail erfolgen. Ist die zuständige Berufsgenossenschaft/Unfallkasse durch einen Antrag des Auftraggebers und positivem Bescheid zum Kostenträger geworden, so sind medical support entsprechende Unterlagen (Abrechnungsformulare bzw. Gutscheine) vorab und in digitaler Form zwecks Planung und Organisation zu überlassen.

3.2 Auftragsbestätigung

Die mit dem online-Formular (s. Punkt 3.) erhobenen Vorschriften und Grundlagen sind Bestandteil der Auftragsbestätigung und zur Durchführung bindend. Eine Nichteinhaltung führt dazu, dass das Inhouse-Seminar nicht durchgeführt wird. In diesem Fall wird der Auftraggeber zum Kostenträger der Ausfallgebühren, s. Punkt 6.4.

4. Teilnehmerzahlen

Für die Durchführung ist eine Teilnehmerzahl – wenn nicht anders angegeben – von mindestens 12 bis maximal 15 Personen notwendig. Liegt die Teilnehmerzahl am Tag der Ausbildung darunter kann das Seminar in Einzelfällen abgesagt werden. Liegt die Teilnehmerzahl bei Inhouse-Seminaren unter 12 bzw. der vereinbarten wird in diesem Fall der Auftraggeber zum Kostenträger der Ausfallgebühren, s. Punkt 6.5.

5. Teilnahmebescheinigungen

Teilnahmebescheinigungen werden nur nach vollständiger Teilnahme und nach Zahlung bzw. Überlassung notwendiger unter Punkt 6.2 ff beschriebener Formulare ausgehändigt. Hierzu sind persönliche Angaben bei Anmeldung, auf einem Teilnehmerdatenblatt bzw. vor Durchführung des Inhouse-Seminares notwendig.

6. Fälligkeit und Zahlung von Seminar-/Ausfallgebühren

6.1 Seminargebühr bei öffentlichen Seminaren und privater Teilnahme

Die Seminargebühr wird spätestens mit Abschluss des Seminares in bar, mit Ausstellung einer Barquittung zur Zahlung ohne Abzüge an die Dozentin/den Dozenten vor Ort fällig. Unbare Zahlung (das Ausstellen einer Rechnung) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Bestätigung durch uns. Bei unentschuldigtem Fernbleiben werden 100% der Seminargebühren zahlbar binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung an medical support fällig.

Für angehende und bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfer übernimmt in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft/Unfallkasse die Seminargebühren. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber des/der Teilnehmers/in eine Kostenübernahmeerklärung von der zuständigen Berufsgenossenschaft beantragt und erhalten hat.

6.2 Seminargebühr bei Inhouse-Seminaren (Abrechnung mit Berufsgenossenschaft)

Ist der Kostenträger eine Berufsgenossenschaft, so ist medical support, spätestens nach Abschluss des Seminars, das Abrechnungsformular im Original (wenn vorliegend, die Kostenübernahmeerklärung) zu überlassen.

6.3 Seminargebühr bei Inhouse-Seminaren (Abrechnung mit Unfallkassen)

Bei Unfallkassen handelt es sich nicht um ein Abrechnungsformular. Hier erhalten Antragsteller in der Regel Gutscheine/Sammelgutscheine. Diese sind medical support ebenfalls im Original zwecks Abrechnung der Seminargebühren zu überlassen.Ist der Kostenträger eine Unfallkasse so ist medical support entweder ein Sammelgutschein oder mehrere, einzelne Gutscheine jeweils im Original zu überlassen.

6.4 Ausfallgebühren bei Vertragsverletzung

Die Ausfallgebühren gem. Punkt 4. bei Nichteinhaltung vereinbarter Vorschriften und Grundlagen betragen 100% der Seminargebühren, die binnen einer Frist von 10 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Auftraggeber zu zahlen sind.

6.5 Ausfallgebühren bei Vertragsverletzung (Teilnehmerzahlen)

Die Ausfallgebühren gem. Punkt 6. bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl bzw. der vereinbarten ist die Differenz zur ursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahl binnen einer Frist von 10 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Auftraggeber zu zahlen.

Wichtiger Hinweis!

Sind zu Beginn des Seminares die vorgenannten Unterlagen nicht vorhanden, so besteht nicht mehr die Möglichkeit, Originale auf postalischem Weg nachträglich an medical support zu übersenden, da der Antrag auf Kostenübernahme ebenfalls im Vorfeld beantragt werden muss. Sollten folglich Berufsgenossenschaften und/oder Unfallkassen im Vorfeld oder bei durchgeführten Schulungen eine Zahlung allgemein oder für einzelne Teilnehmende ablehnen oder nur anteilig übernehmen, sind entstehende Beträge durch den Auftraggeber zu zahlen. Der Auftraggeber wird in diesen Fällen zum Gebührenschuldner.

7. Rücktritt von einer Anmeldung

Teilnehmerinnen/Teilnehmer können von ihrer Anmeldung zum Seminar kostenlos zurücktreten, wenn sie den Rücktritt innerhalb von mindestens sieben Werktagen vor Seminarbeginn schriftlich an medical support per Brief, Fax oder eMail richten. Die Frist beginnt mit dem Eingangsdatum bei medical support. Eine nicht fristgerechte Rücktrittserklärung hat zur Folge, dass 75 Prozent der Seminargebühren fällig werden. Bei unentschuldigtem Fernbleiben/ Nichterscheinen werden 100 Prozent der Seminargebühren fällig. Diese Ausfall-/Aufwandsgebühren werden der Teilnehmerin/dem Teilnehmer respektive dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt. Wird ein Seminar nur teilweise besucht, berechtigt das nicht zur Minderung der Seminargebühr. Mit der Übermittlung des Online-Anmelde- & Vertragsformulars erkennt die Teilnehmerin/der Teilnehmer respektive der Arbeitgeber auch dies an und ist auch in diesen Fällen Gebührenschuldner.

8. Rücktritt von einem vereinbarten Inhouse-Seminare

Auftraggeber können von einem Auftrag kostenlos zurücktreten, wenn sie den Rücktritt mindestens 30 Werktage vor Beginn des Seminares schriftlich an medical support per Brief, Fax oder eMail erklären. Die Frist beginnt mit dem Eingangsdatum bei medical support. Für Rücktrittserklärungen gelten folgende Ausfallgebühren: 21 Werktage vor Seminarbeginn mit 25%, 14 Werktage vor Seminarbeginn mit 50%, 7 Werktage vor Seminarbeginn mit 75% und unter 7 Werktagen mit 100%. Diese Ausfallgebühren werden mit einer Frist von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung durch den Auftraggeber fällig. Wird ein Seminar nur teilweise besucht, berechtigt das nicht zur Minderung der Seminargebühr.

9. Änderungsvorbehalt

medical support behält sich vor, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während eines Seminares vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter des Seminares nicht wesentlich ändert und der Nutzen des Seminares für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer unverändert bleibt. Im Bedarfsfall ist medical support berechtigt, den zunächst vorgesehenen Ausbilder durch gleichqualifizierte Personen zu ersetzen. Dieser Änderungsvorbehalt berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder Minderung der Seminargebühr.

10. Absagen von Veranstaltungen

Ist die Durchführung des Seminares aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Ausbilders, wegen Störungen am Seminarort oder aufgrund der Nichteinhaltung berufsgenossenschaftlicher Vorschriften und arbeitsschutzrechtlicher Grundlagen nicht möglich, werden die Teilnehmenden umgehend informiert. Eine Absage kann am Seminartag erfolgen. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen. medical support verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.

11. Urheberrechte

Seminarunterlagen sind Eigentum von medical support und unterliegen dem Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von medical support gestattet.

12. Haftung

medical support haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Dies gilt auch für Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von medical support. Die Schadensersatzpflicht ist – abgesehen von der Haftung für Vorsatz und schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen medical support unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.

13. Datenschutz

Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe der geltenden Regelungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes. medical support speichert die personenbezogenen Kundendaten zur Vertragsabwicklung und gibt diese auch nur zu diesem Zweck gegebenenfalls an Dritte (z. B. Berufsgenossenschaften, Auftraggeber und Abrechnungsstellen) weiter. Weiteres zum Schutz Ihrer persönlichen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.medical-support-bonn.de/datenschutz.

14. Schlussbestimmungen

Anwendbar ist deutsches Recht. Erfüllungsort ist Bonn. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB Seminare unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit dieser AGB Seminare im Übrigen nicht berührt.

 

Stand: September 2021, aktualisiert: Dezember 2022

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Fachbereich 3 | Seminare
T. Lodomez, Inh.
Rüdesheimer Str. 25
53175 Bonn – Bad Godesberg

Tel.: 0228 3699943
seminare [aet] medical-support-bonn.de

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