Informationen zur Kostenübernahme
Für angehende betriebliche Ersthelfer übernimmt i.d.R. der zuständige Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse) die Teilnahmegebühren.
Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Arbeitgeber (i.d.R. die Personalabteilung) eine Kostenübernahmeerklärung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse beantragt und erhalten hat.
Zur Vereinfachung habe ich Ihnen die Übersichtsseite zu den einzelnen Unfallversicherungsträgern hier hinterlegt.
Hinweis! Prüfen Sie die Möglichkeiten einer Kostenübernahme bitte vor Ihrer Anmeldung und bedenken Sie dabei, dass der Prozess ein paar Tage Zeit in Anspruch nehmen kann. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass eine Kostenübernahme Einschränkungen unterliegen kann.
Die Kostenübernahme wurde genehmigt?
In den meisten Fällen werden Sie dann auf ein “Abrechnungsformular” hingewiesen (alternativ auf ein Gutscheinsystem) bzw. erhalten Sie das Formular bzw. die Gutscheine mit Ihrem Antrag.
Die Unterlagen sind uns spätestens zu Beginn Ihrer Aus- oder Fortbildung im Original vorzulegen. Das Abrechnungsformular – welches grundsätzlich und in der Regel angewendet wird, habe ich Ihnen hier hinterlegt.
(Hintergrundinformation: Bei Unfallkassen ist es oftmals so, dass Sie durch die Beantragung auf Kostenübernahme “Gutscheine” erhalten. Diese gelten alternativ zum erwähnten Abrechnungsformular, welches dann i.d.R. auch entfällt.)
Hinweis! Ohne das Abrechnungsformular bzw. ein Gutscheinsystem können wir Ihnen Ihre Teilnahme nicht bescheinigen, nicht bestätigen und nicht abrechnen!
Die nachträgliche Einreichung von Original-Unterlagen ist nicht möglich!
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation!
Ihr
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