Informationen zur Abrechnung

Die Abrechnung Ihrer Teilnahmegebühren, bei Teilnahme aus beruflichen Gründen

Sie werden mit den zuvor beschriebenen Informationen zur “Beantragung auf Kostenübernahme durch Ihren Unfallversicherungsträger” auf ein Formular hingewiesen oder können es sich auch hier noch einmal herunterladen.

Dieses Abrechnungsformular wird von uns zur Abrechnung Ihrer Teilnahmegebühren bei Ihrer Berufsgenossenschaft, alternativ der Gutschein bei Ihrer Unfallkasse, eingereicht.

Sie zahlen nichts und müssen auch keine Abrechnung vornehmen!

Die Abrechnung Ihrer Teilnahmegebühren, bei Teilnahme aus privaten Gründen

Wenn nicht anders mit uns vereinbart, werden Ihre Teilnahmegebühren am Tag des Seminares in bar zur Zahlung fällig.

Anderslautende Vereinbarungen mit uns bedürfen der Schriftform mindestens 5 Tage vor dem Seminartag und haben nur durch unsere schriftliche Bestätigung Gültigkeit.

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Unser Seminarkatalog

Unser gesamtes Seminarangebot, welches nicht nur
auf Notfälle und Unfälle ausgerichtet ist.

Informationen

Alles rund um Ihre Teilnahme, die Gebühren, mögliche Kostenübernahmen sowie Ihre Anmeldung.

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