medizinischer Fachhandel mit innovativen Dienstleistungen rund um die Medizin

aus der Praxis für die Praxis

Die Buchung eines Inhouseseminares

Der einfachste und schnellste Weg – neben einem Telefonat oder einer e-mail – mit uns in Kontakt zu treten ist, eine Anfrage über unser Formular.

Teilen Sie uns die nachfolgend aufgeführten Punkte bei Ihrer Anfrage schon direkt mit. Sie helfen uns dabei nicht nur, die Vorgaben für Inhouseschulungen zu prüfen, sondern Ihnen sehr zeitnah eine Terminbestätigung zukommen lassen zu können.

Seminarart?

Teilen Sie uns Ihr gewünschtes Seminar mit.

Terminwünsche?

Erfahrungsgemäß ist es einfacher, wenn Sie uns Ihre Wunschtermine mitteilen.

Einen Ausbilder zu verplanen ist einfacher, als beispielsweise 14 Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf einen unserer Wunschtermine zu setzen!

Teilnehmende Personen?

Neben der Notwendigkeit der Materialplanung, interessiert uns Ihre geplante Teilnehmerzahl.
Wir führen Inhouseschulungen bei einer Teilnehmerzahl von mindestens 12 bis maximal 15 Personen durch.

Sollte Ihre Teilnehmerzahl darunter liegen, wäre ein Differenzbetrag vom Unternehmen / Auftraggeber zu tragen (s. unsere AGB-Seminare).

Räumlichkeiten?

Der Seminarraum muss über eine gewisse Größe (mind. 55m²) und eine entsprechende Ausstattung (beispielsweise einen Beamer, eine Leinwand u.a.) verfügen.

Teilnahmegebühren?

Für betriebsbedingte Erste Hilfe-Aus- und/oder Fortbildung können Sie Ihre Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft / Unfallkasse) zum Kostenträger machen. Sie müssen dafür lediglich einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Berufsgenossenschaft / Unfallkasse stellen.

In vielen Fällen können Sie den Antrag auf Kostenübernahme online stellen.

Weitere Informationen haben wir Ihnen hier hinterlegt.

Abrechnung?

Als anerkannte ausbildende Stelle aller Berufsgenossenschaften und Unfallkassen rechnen wir die Teilnahmegebühren direkt mit der für Sie zuständigen Unfallversicherung ab. 
Das zur Abrechnung vorgeschriebene Formular von Berufsgenossenschaften bzw. ausgestellte Gutscheine von Unfallkassen müssen zu Beginn des Seminares vorliegen.

Ein Hinweis in eigener Sache (vgl. AGB-Seminare)!
Sind zu Beginn des Seminares Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorhanden, so können diese im Anschluss nicht mehr nachgereicht werden. Entsprechende Ausfallgebühren sind vom Auftraggeber selbst zu tragen.

Auch dazu haben wir Ihnen weitere Informationen hier hinterlegt.

Weitere Kosten?

Unsererseits entstehen Ihnen   k e i n e   weiteren Kosten und bis auf das erwähnte Formular auch kein weiterer Verwaltungsaufwand!
Ausnahme(n): Das Seminar soll nicht im Großraum Bonn stattfinden, das Ausbildungsmaterial soll erweitert werden oder, wie schon erwähnt, es soll von den jeweils gültigen in den Seminardetails hinterlegten Teilnehmerzahlen abgewichen werden.

Aktuelle Termine

Suchen Sie sich Ihr gewünschtes Seminar aus und melden Sie sich an.

Unser Seminarkatalog

Unser gesamtes Seminarangebot, welches nicht nur
auf Notfälle und Unfälle ausgerichtet ist.

Informationen

Alles rund um Ihre Teilnahme, die Gebühren, mögliche Kostenübernahmen sowie Ihre Anmeldung.

Das Team

Unsere AGB Seminare

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