innovative Dienstleistungen rund um die Medizin
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aus der Praxis für die Praxis

Einige unserer Angebote werden nach Rechtsverordnungen, Gesetzen und Vorschriften, wie zum Beispiel nach der DGUV-Vorschrift 1, nach dem §19 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), von der Bundesärztekammer (BÄK), dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) sowie gemäß Rettungsdienstgesetz (RettG), gemäß dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG), der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) anerkannt.

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